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Gesamtarbeitsvertrag

Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln das Bauhauptgewerbe im Wallis. Sie sollen Vollbeschäftigung, den absoluten Arbeitsfrieden, einen fairen Wettbewerb und Gleichbehandlung gewährleisten. Diese Verträge binden:

  • den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), dem der WBV angehört, und
  •  verschiedene Gewerkschaften: UNIA, die interprofessionelle Gewerkschaft des Kantons Wallis und die interprofessionelle christliche Gewerkschaft des Unterwallis

GAV 2008 – 2010 und LMV 2016
Diese zwei Verträge, ob allgemein verbindlich oder nicht, finden Anwendung und schützen Arbeiter wie Arbeitgeber. Sie behandeln insbesondere die Aspekte, die mit den Rechten der Arbeitnehmer sowie den Erfordernissen und anderen Verpflichtungen der Arbeitgeber verbunden sind.

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